Dokumentation

REACH

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung,
die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals,
also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.
Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.

Quelle: Wikipedia



Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung zwischen Stoff, Gemisch und Erzeugnis. Bei unserer Software, die wir auf eine bedruckte CD brennen, die in einer DVD-Hülle, welche wiederum umhüllt von einer Papier-Wickelverpackung versendet wird, handelt es sich weder um einen Stoff, noch un ein Gemisch, sondern um ein Erzeugnis. Hierfür ist kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. Wir sind weder Produzent noch Importeur des unter REACH-Aspekten relevanten Erzeugnisses. Die Software selbst ist keine Chemikalie, fällt also nicht unter die REACH-Verordnung. Aus der folgenden Übersicht ergibt sich zusätzlich, dass für unser Erzeugnis

weder Registrierungspflichten noch Informations-/Mitteilungspflichten bestehen.



Registrierungs- und Informationspflichten
SVHC = Substance of very high concern, (w/w) = Massenprozent, t/a = Tonne pro Jahr

Quelle:
REACH-Info 6, herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dormund, ISBN: 978-88261-663-7

Sehr gute weiterführende Informationen zum Thema REACH findet man unter den folgenden Links:

http://echa.europa.eu/documents/10162/13632/articles_en.pdf
http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/REACH-Info/REACH-Info-06.pdf?__blob=publicationFile
http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Startseite.html